Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit reduziert Gefahren am Arbeitsplatz durch gesetzliche Vorgaben. Zentrale Maßnahmen wie Luftfiltration und Absaugung verhindern, dass Arbeiter schädliche Partikel einatmen und so langfristige Gesundheitsschäden erleiden.
Schutzkleidung allein ist nicht ausreichend!
- Effektive Absaugung luftgetragener Partikel bietet besten Schutz gemäß den Arbeitsschutzregeln wie der TRBA100 5.1 (2), TRBA250 3.1.1, 4.2.3 und der DGUV-Regel 109-002.
- Unterschiedlichen Gefahrenstufen der Partikel und entsprechende Arbeitsplatzgrenzwerte sind in der TRGS900 festgelegt.
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind unverzichtbare Bestandteile des Arbeitsschutzes.
Je nach Arbeitsprozess entstehen gefährliche Partikel wie Staub und Rauch. Sicherheitsmaßnahmen und Schutzkleidung, inklusive Atemschutz, reduzieren das Risiko, können aber Sicht und Atmung behindern und sind nur der erste Schutz-Schritt.
Saubere Luft ist für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Vermeidung von Fehlern unerlässlich.
Bei Auswahl der richtigen Absauganlage ist entscheidend,
- sich über Grenzwerte zu informieren,
- die Art und Menge der abzusaugenden Partikel zu berücksichtigen.
Wichtig bei korrekter Absaugung:
- Partikel direkt an Entstehungsstelle aus der Luft absaugen
- in geeigneten Filtern speichern -> Filterart und -Größe müssen auf Partikel abgestimmt sein!
Lassen Sie sich von einem Spezialisten über Filtertechnik beraten. Es ist wichtig zu wissen, wie die abgesaugte Luft behandelt wird, damit der Sauerstoffgehalt nicht sinkt. Der korrekte Filterwechsel und dessen Entsorgung sind ebenfalls entscheidend.
Vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin mit einem unserer TBH-Absaugexperten.