Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Lärm am Arbeitsplatz
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen, einschließlich Lärm am Arbeitsplatz. Besonders in der Industrie sind Mitarbeiter oft gleichzeitig kumulierten Lautstärke vieler Maschinen ausgesetzt. In Deutschland gelten bestimmte Grenzwerte und Vorschriften für Lärmpegel am Arbeitsplatz, die eingehalten werden müssen.
Gesetzliche Grundlagen:
Betreiber / Arbeitgeber müssen gemäß DIN EN ISO 11690 Teil 1 sicherstellen, dass die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen bestimmte Werte nicht überschreitet:
- Industrielle Arbeitsstätten: <80dB(A)
- ab 85dB(A) ist Gehörschutz erforderlich!
- Büroarbeit: <55db(A)
- Tätigkeiten, die besondere Konzentration verlangen: <45dB(A)
Die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahren durch Lärm und Vibrationen“ (LärmVibrationsArbSchV) und die „Verordnung für Arbeitsmedizinische Vorsorge“ (ArbMedVV) liefern Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung und Messung. Die Lärmmessung erfolgt in unmittelbarer Nähe zum Ohr des Arbeitenden, oft mit einem Schalldosimeter.
Maschinenhersteller sind laut Maschinenrichtlinie (MRL) verpflichtet den Schalldruckpegel ihrer Anlage nach einem Messverfahren zu messen (z.B. EN ISO 3746) und in ihren Unterlagen anzugeben.
Ab einem Messwert von >85dB(A) müssen sowohl der Schalldruckpegel (Lpa) als auch der Schalleistungspegel (Lwa) angegeben werden.
2006/42/EG vom 9. Juni 2006, Ziff. 1.7.4.2.u, gültig ab 1. Januar 2010:
Arbeitsplatzbezogener Emissionspegel
Arbeitsplatzbezogener Emissionspegel Lpa | Erforderliche Angabe(n) | |
98/37/EG vom 22. Juni 1998 | 2006/42/EG vom 9. Juni 2006 (gültig ab 1.1.2010) | |
< 70 dB(A) | < 70 dB(A) | Lpa < 70 dB(A) oder Lpa = … dB(A) |
71 – 85 dB(A) | 71 – 80 dB(A) | Lpa = … dB(A) |
> 85 dB(A) | > 80 dB(A) | Lpa = … dB(A) und Lwa = … dB(A) 1) |
Tabelle 1: Schallemissionswerte nach EG-Maschinenrichtlinie.
In den arbeitsplatzbezogenen Emissionspegeln Lpa werden Fremdgeräusche und Raumeinfluss (Reflexionsanteile) nicht mit eingerechnet, enthalten sind aber anfällige Zuschläge für die Messgenauigkeit.
1) Lwa: Schallleistungspegel
Ist der Arbeitsplatz einer Maschine nicht direkt zugeordnet (z.B. im Falle einer Filter- und Absauganlage), handelt es sich bei der Messung um die Schallemission der Anlage selbst. Die Angabe kann nicht direkt zur Beurteilung der Lärmbelastung im Raum herangezogen werden.
Schallpegel Grundlagen
Der Schallleistungspegel (LW) gibt die von einer Schallquelle abgestrahlte Schallleistung W an und wird logarithmisch gemessen.
LW=10logW/W0 [dB]
W0 ist definiert mit 10-12 W (oder 1 pW, Bezugsschallleistung). Falls sich die gesamte Schallleistung auf eine Fläche von 1m2 verteilt (z.B. Halbkugel mit Radius r = 0,4 m), ist der Schallleistungspegel und der Schalldruckpegel in diesem Abstand zahlenmäßig gleich groß. Wird der Schallleistungspegel in dB(A) angegeben, sind die beiden folgenden Schreibarten zulässig: LWA in dB oder LW in dB(A)“
Schallemissionsmessungen an Maschinen, Suvapro,Luzern
Eine Messung der Lärm-Emission einer einzelnen Anlage in einer Arbeitsstätte ist technisch mit normalen Messinstrumenten nicht möglich, da die Einflussfaktoren der Umgebung nicht aus der Messung herausgenommen werden können. Diese Messungen stimmen daher naturgemäß nie mit den Angaben des Maschinenherstellers überein.
Wichtig: In einem Raum, in dem mehrere Maschinen betrieben werden, wird es umso lauter, je höher die Summe aller Schallleistungspegel ist. Mit Schallpegeln lässt sich allerdings nicht rechnen wie mit normalen Zahlen – hier besteht ein logarithmischer Zusammenhang.
Bsp.: Maschine 1: 80db(A) + Maschine 2: 80dB(A) = 83dB(A)
Hinweis: Ein Schallpegelanstieg von 10dB(A) wird als Verdopplung des Lärms wahrgenommen. Menschen nehmen niedrige Frequenzen als weniger störend wahr als hohe.
Die Maschinen sollten stets so angeordnet werden, dass die Schallabstrahlung nicht auf den Werker gerichtet ist. Schallschutzwände und spezielle Schallschutzdecken dämmen zusätzlich.
Quellen: BGHM – DGUV Information 209-023, Maschinenrichtlinie 2016/42/EG
Optimierung der Lautstärke am Arbeitsplatz
- Platzieren Sie die Absauganlage mindestens 2m vom Bediener entfernt.
- Stellen Sie die Anlage hinter anderen Maschinen oder Wänden auf.
- Reduzieren Sie die Saugleistung, um den Lärmpegel und den Energieverbrauch zu senken. Oft wirkt sich schon eine Reduzierung der Saugleistung um 10% positiv auf den Lautstärkepegel aus und spart überdies noch viel Energie.
- Wählen Sie Erfassungselemente optimal aus: scharfe Kanten, hohe Strömungsgeschwindigkeiten und Verwirbelungen verursachen eine unangenehme Geräuschentwicklung und verschlechtern das Ergebnis der Absaugung enorm.
- Führen Sie die Abluft über Rohre, Schläuche oder Schalldämpfer weg von den Arbeitsplätzen.
- Schalten Sie die Absauganlage in Pausenzeiten aus oder reduzieren Sie die Saugleistung.
- Lassen Sie sich vom TBH-Team beraten.
Die Praxis – zwei verschiedene Welten:
Maschinenhersteller testen ihre Maschinen nur einzeln. In der Praxis stehen diese jedoch in unterschiedlich großen Räumen und in Kombination mit anderen Maschinen. Anlagenbetreiber müssen bei ihren Messungen alle Umgebungsbedingungen berücksichtigen, um den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sicherzustellen.
Maschinenhersteller müssen die Umgebungsbedingungen bei ihren Schallpegelmessungen nicht einbeziehen. Dies ist eine Aufgabe der Betreiber, die für den gesamten Arbeitsplatz verantwortlich sind.
Maschinenhersteller: Lärm-Emission der einzelnen Anlage
Betreiber: Lärm-Immission auf den Arbeitnehmer
Fazit
Der vom Maschinenhersteller angegebene Schalldruckpegel kann nicht 1:1 zur Beurteilung der Lärmbelastung am Arbeitsplatz herangezogen werden. Es müssen alle Schallquellen und Raumeinflüsse berücksichtigt werden, um die tatsächliche Lärmbelastung zu bestimmen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter zu ergreifen.
Für eine detaillierte Beratung und maßgeschneiderte Lösungen zur Lärmreduktion am Arbeitsplatz, kontaktieren Sie uns.
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