Was ist die Schweißrauchklasse W3?
W3 ist eine Zertifizierung des IFA (Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) und ist für eine sichere Absaugung von Schweißrauch erforderlich. Seit 2018 stuft die WHO Schweißrauch als mit Sicherheit krebserregend für den Menschen ein (IARC 118,2018), wobei die Unterscheidung zwischen Arbeiten an niedrig- und hochlegiertem Stahl praktisch ausgeschlossen ist. In Deutschland müssen die beim Schweißen entstehenden Dämpfe hochlegierter Stähle mit W3-zertifizierten Geräten abgesaugt und gefiltert werden (TRGS 560).
Die Leistung eines Filters kann durch den Grad der Abscheidung gemessen werden. Bei Schweißrauch erfolgt die Einteilung über die sogenannten W-Klassen. Die Grenzwerte für Schadpartikel hängen von den verarbeiteten Materialien und dem verwendeten Schweißverfahren ab.
Ab welcher Größe sind Partikel alveolengängig?
Partikel in Schweißdämpfen haben eine Größe von weniger als 1 µm. Ab einer Größe von weniger als 10 µm sind die Partikel alveolengängig, während sie unter 0,1 µm als Nanopartikel gelten. Laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) ist die Konzentration der beim Schweißen entstehenden Schadstoffe krebserregend. Die natürlichen menschlichen Filter, wie Flimmerhärchen oder Nasenhaare, können sie nicht auffangen.
Nach der Gefahrstoffverordnung ist die Rückführung von Luft in den Arbeitsbereich beim Schweißen generell verboten. Außer sie erfolgt mit einer nach DIN EN ISO 21904 „Arbeitsschutz beim Schweißen und verwandten Verfahren“ Klasse W3 zertifizierten Filterabsauganlage. In diesem Fall kann auch die Luft nach Absaugung von krebserregenden Schadstoffen wie Chrom oder Nickel zurückgeführt werden.
Durch IFA zertifizierte W3-Filter scheiden Rauch und Staub aus hochlegierten Stählen mit einem Abscheidegrad von 99% ab. Die von den zertifizierten Anlagen gefilterte Luft kann in die Umgebung zurückgeführt werden. Um einen effektiven Betrieb der Filteranlage zu gewährleisten, muss sie mindestens einmal im Jahr getestet werden.
Klasse |
Abscheidegrad |
Einzusetzen bei |
W1 |
> 95 % |
nichtlegierte oder niedriglegierte Stähle |
W2 |
> 98 % |
Legierte Stähle mit 5 – 30 % Nickel- und Chrom-Anteile |
W3 |
> 99 % |
Hochlegierte Stähle mit > 30 % Nickel- und Chrom-Anteile |
Welche Richtlinien und Normen gelten bei W3?
Die TRGS560 und TRGS528 dienen nicht nur zur Bewertung für das klassische Schweißen, sondern für alle thermischen Verfahren bei denen hochlegierte Stähle verarbeitet werden wie Schweißen, Schneiden und Lasermarkieren.
Die vom international anerkannten Institut für Arbeitssicherheit durchgeführten Tests bestätigen den Abscheidegrad und damit die Sicherheit und Leistungsfähigkeit von Schweißrauchabscheidern. TBH Absauganlagen sind W3-gekennzeichnet.
Die DIN EN 21904 bewertet die Maschine und den Filterwechsel. Unsere Absauganlagen haben auch das Zeichen „DGUV geprüft“ erhalten und sind in der Positivliste der IFA als geprüfte Geräte aufgeführt.
Bis zu einer Partikelgröße von 100µm entscheidet der Grenzwert für alveolengängige Stäube über die erforderliche Filterleistung. Liegt der Grenzwert über 10 Milligramm pro Kubikmeter, beträgt der Höchstwert, basierend auf einer Partikelgröße von 10µm, 1,25 mg/m³. Die Filterleistung wird durch die Filtrationseffizienz bestimmt. Schweißrauch wird nach DIN EN ISO 21904 in drei Abscheideklassen, den W-Klassen, eingeteilt.
Die Wahl der Schweißart hängt von den zu schweißenden Materialien ab. Außerdem sind die beteiligten Prozesse und Gefahrstoffe zu berücksichtigen. Anlagen mit H13-Filtern haben auch ohne den W3-Test einen ausreichend hohen Abscheidegrad. Zum Schutz der Mitarbeiter müssen die Anlagen mindestens einmal pro Jahr auf die Wirksamkeit der Filter überprüft werden.
Aufgrund ihres hohen Abscheidegrades können TBH Filter- und Absauganlagen der H-Klasse und mit W3-Kennzeichnung von Gefahrstoffen eingesetzt werden, wenn die Abluft in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden soll.
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