Feinstaub
Feinstaub absaugen ist wichtig, da es sich um ein Gemisch aus festen und flüssigen mikrometerkleinen Teilchen handelt. Feinstaub gilt laut den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) in Deutschland als Gefahrstoff und ist im Hinblick auf Arbeitsschutz regelmäßig zu überwachen, damit definierte Grenzwerte nicht überschritten werden. Unterschieden wird in Bezug auf den Arbeitsschutz zwischen einatembarem E-Staub und Alveolen-gängigem A-Staub. Partikel im A-Staub sind so klein, dass sie über die Atemwege bis in die Alveolen und Bronchiolen der Lunge vordringen können. Die TRGS900 definiert die allgemeinen Staubgrenzwerte: A-Staub = 1,25 mg/m³ und E-Staub = 10 mg/m³. Feinstaub absaugen ist der beste Schutz vor den Partikeln.