Gefahrstoffe-Definition: Was sind Gefahrstoffe und wie schützt man sich?
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen können. Besonders bei der Bearbeitung von Materialien, wie etwa mit Lasern, entstehen feine Partikelemissionen mit Größenverteilungen um 0,1 µm, die tief in die Lunge eindringen und gesundheitsschädlich sein können. Daher ist es essenziell, die Gefahrstoffe-Definition zu kennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Was macht einen Gefahrstoff aus?
Gefahrstoffe umfassen chemische sowie künstlich oder natürlich hergestellte Stoffe oder Gemische. Einige dieser Stoffe werden erst durch Reaktionen mit anderen gefährlich und weisen Eigenschaften wie toxisch, reizend oder ätzend auf. Selbst Stäube von ursprünglich ungefährlichen Stoffen können durch Einatmen oder Hautkontakt schädlich wirken. Die Gefahrstoffe-Definition umfasst somit eine breite Palette an Substanzen, die potenziell gefährlich sind.
Weitere Informationen zur genauen Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen finden Sie in der GESTIS-Stoffdatenbank, einem umfassenden Informationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
Gefahrstoffe bei schweißtechnischen Arbeiten
Schweißtechnische Arbeiten setzen häufig Gefahrstoffe frei, die partikel- oder gasförmig in Erscheinung treten. Diese Emissionen enthalten alveolengängige A-Stäube und E-Stäube, die die oberen Atemwege belasten können. Laut Gefahrstoffe-Definition gelten Grenzwerte von 1,25 mg/m³ für A-Staub und 10 mg/m³ für E-Staub. Bereits geringe Staubablagerungen können explosionsfähige Staub-Luft-Gemische bilden, was das Gefährdungspotenzial zusätzlich erhöht.
Für detaillierte Richtlinien zu Grenzwerten und Schutzmaßnahmen besuchen Sie die DENIOS-Seite zur Betriebsanweisung für Gefahrstoffe.
Ausgewiesene Gefahrstoffe sind beispielsweise komplexe Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderivate (EG-Richtlinie 67/548/EWG), sogenannte KMR-Stoffe nach dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) und explosive oder leicht entzündliche Stoffe. Laut GefStoffV §10 Abs. 5 darf abgesaugte Luft mit KMR-Stoffen der Kategorie 1A und 1B nicht in die Atemluft gelangen. Die IARC, eine spezielle Abteilung der WHO, stuft Stoffe im Hinblick auf das Gefährdungspotential für den Menschen ein. In der Gruppe 1 sind krebserzeugende Stoffe wie Schweißrauch, Tabak, UV-Strahlung und Chrom-IV-Bestandteile.
Klassifikation von KMR-Stoffen
KMR-Stoffe (kanzerogen = krebserzeugend, mutagen = erbgutverändernd, reproduktionstoxisch = fruchtbarkeitsgefährdend) sind besonders gefährliche Gefahrstoffe. Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) stuft diese Stoffe in Kategorien ein:
| Wirkung auf den Menschen |
Kategorie 1A | ist nachgewiesen |
Kategorie 1B | ist stark anzunehmen, da an Tieren nachgewiesen |
Kategorie 2 | ist zu vermuten |
Die Gefahrstoffe-Definition umfasst auch Stoffe wie Schweißrauch, UV-Strahlung und Chrom-IV-Verbindungen, die als krebserzeugend gelten.
Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen
Die Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen hat oberste Priorität. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über Gefährdungspotenziale aufzuklären und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen:
Vermeidung: Einsatz gefahrstoffarmer Verfahren.
Absaugung: Direkte Erfassung der Emissionen am Entstehungsort.
Lüftung: Technische Maßnahmen zur Luftreinhaltung.
Persönliche Schutzausrüstung: Schutzkleidung und Atemschutz.
Eine effektive Erfassung von Stäuben am Entstehungsort ist also eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Ihre Beschäftigten. Besonderen Schutz hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zu stellen, wenn diese mit explosionsfähigen Stoffen arbeiten. Allgemein gilt: Eine Risikoanalyse des Zielprozesses gibt Aufschluss über die Anforderungen eines Absaugkonzeptes und klärt das tatsächliche Gefährdungspotential.
Zusätzlich gilt es, Arbeitsplatzgrenzwerte einzuhalten und regelmäßig Risikoanalysen durchzuführen.
Geprüfte Absauganlagen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Beim Abscheiden von nicht explosiven Gefahrstoffen im Rückluftbetrieb, ist der Abscheidegrad der Absauganlage bei der Inbetriebnahme durch ein behördlich geprüftes Verfahren durch den Betreiber der Anlage durchzuführen. Ist ein Abscheidegrad nicht ausreichend nachgewiesen, muss die gefilterte Luft nach außen abgeführt werden. Die Emissionsrate ist einmal im Jahr, sowie vor der Inbetriebnahme und bei großen Veränderungen der Anlage zu prüfen. Zusätzlich sind die Anlagen einmal pro Jahr nach Herstellerangaben zu warten. Alternativ zu der Abscheidegradbestimmung bei Inbetriebnahme durch den Betreiber der Anlage, kann eine baumustergeprüfte Filter- und Absauganlage mit einem bestätigtem Abscheidegrad z.B. nach DIN 60335-2-69 AA oder alternativ einem bestätigtem Abscheidegrad nach W3 eingesetzt werden.
Eine Zertifizierung der gesamten Anlage ist nicht zwingend erforderlich, sondern dient lediglich als Ergänzung der gesetzlichen Richtlinien. Auch in diesem Fall ist die Emissionsrate einmal im Jahr und bei großen Veränderungen der Anlage zu prüfen. TBH Filter- und Absauganlagen verfügen über einen durch die IFA bestätigten Abscheidegrad nach W3 und können auch bei der Absaugung von KMR-Stoffen eingesetzt werden. Ein H13 Filter, eine Signalisierung am Display, einen Volumenstrommesser, ein Signalmodul und eine Schnittstelle mit Fehlerauswertung machen die Anlagen fit für die Automatisierungstechnik.
Wichtige Hinweise im Umgang mit Gefahrstoffen
Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Sicherheitsvorschriften beachten (§ 7 Abs. 4 GefStoffV)
- Nicht essen, wenn Gefahrstoffe im Raum sind
- Hände waschen und ggfs. Kleidung nach Verlassen des Arbeitsbereichs wechseln
- Keine Gefahrstoffe in Lebensmittelbehältnisse füllen
- Nicht eigenständig versuchen einen Gefahrstoff zu identifizieren
- Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf potentielle Risiken
- Auf korrekte Kennzeichnung von Behältnissen mit Gefahrstoffen achten
- Wenn möglich Substitutionen für Gefahrstoffe einsetzen
- Arbeitsplatzgrenzwerte einhalten
- Möglichst vollständige Erfassung von Emissionen direkt an der Entstehungsstelle mit einer geeigneten Filter- und Absaugeinrichtung
- Ausfall der Lüftungseinrichtung muss für alle erkennbar sein (TRGS 500)
- Einsatz emissionsfreier Verfahren bzw. Auswahl von gefahrstoffarmen Verfahren und Zusatzwerkstoffen (§ 7 Abs. 4 GefStoffV)
- Übergangszonen und Arbeitsräume mit behördlich anerkannten Staubsaugern der Staubklasse H reinigen (DIN EN 60335-2-69 [15], TRGS 517)
- Bleibelastete Arbeitsplätze an stationäre Absauganlagen anschließen und mobile Absauganlagen zu Verfügung zu stellen (TRGS 505)
Die Einhaltung dieser Maßnahmen reduziert das Risiko erheblich und schützt Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden. Seit Dezember 2010 ist eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien gültig und einzuhalten.
Beispiel-Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Produktname
- Gefahrensymbole
- Bezeichnung der gefährlichen Inhaltstoffe
- Gefahrenhinweise
- Sicherheitsratschläge
- Herstellerunternehmen mit Adresse und Telefonnummer
Haben Sie weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter +49 (0) 7082/9473-0 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@tbh.eu.