Was ist ATEX?

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ATEX Definition: Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen

ATEX, abgeleitet vom französischen „ATmosphère EXplosible“, definiert die EU-Richtlinien für den Explosionsschutz. Diese umfassen zunächst die Produktrichtlinie 2014/34/EU und darüber hinaus die Betriebsrichtlinie 1999/92/EG, die seit April 2016 gültig sind. Folglich legen diese Richtlinien Standards für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen fest, die von EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Grundlagen der ATEX-Richtlinien

Die ATEX-Richtlinien dienen in erster Linie dem Schutz von Personen in explosionsgefährdeten Bereichen. Dementsprechend müssen Hersteller grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen beachten und diese durch Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen.

Zudem gilt die ATEX-Richtlinie für explosionsgeschützte, elektrische und mechanische Geräte, Komponente und Schutzsysteme. Infolgedessen dürfen ausschließlich diese seit dem 1. Juli 2003 in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden. In Deutschland wurde die EU-Richtlinie durch die Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV) in nationales Recht umgesetzt.

Explosionsgefahr am Arbeitsplatz

Explosionsgefahr entsteht beim Umgang mit Stoffen, die mit Sauerstoff reagieren, wenn:

  • Sauerstoff in einem Raumvolumen mit einem bestimmtem Partialdruck vorliegt

  • Sauerstoff als feinkörniger Staub in der Luft schwebt

  • Der Anteil brennbaren Gases zwischen der unteren und oberen Explosionsgrenze liegt = explosives Gas-Luft-Gemisch

Darüber hinaus kann bei brennbaren Stoffen durch Verteilung in der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen.

Das Explosionsdreieck verdeutlicht: Brennbarer Stoff + Sauerstoff + Zündquelle = Explosion

Explosionsschutzmaßnahmen


Primärer Explosionsschutz: Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre

Sekundärer Explosionsschutz: Vermeiden wirksamer Zündquellen

Tertiärer Explosionsschutz: Konstruktiver Explosionsschutz

 

ATEX-Gerätegruppeneinteilung

Seit Einführung der EN 60079-0:2009 werden Geräte in drei Gruppen eingeteilt: 

Gruppe I

Gruppe II

Gruppe III

Schlagwettergefährdete Bergwerke
– abhängig von explosivem Stoff
– Gefährdungen nehmen von A bis C zu

Explosionsfähige Gase, die bei einigen Zündschutzarten (EX i, EX d, Ex n) in folgende Untergruppen unterteilt sind:

  • IIA
  • IIB
  • IIC

Stäube, werden unterteilt in

  • Faser IIIA
  • Nichtleitfähige Stäube IIIB
  • Leitfähige Stäube IIIC

 

Ex d = Druckfeste Kapselung
Ex i = EigensicherheitEx n = abhängig von Art, Ex nA oder Ex nL bzw. Ex ic

 

 

Untergruppe A: Benzin, Diesel, Ethan

Untergruppe B: Stadtgas, Ethylen, Schwefelwasserstoff

Untergruppe C: Wasserstoff, Schwefelkohlenstoff

 

TBH Absauganlagen für explosionsgeschützte Bereiche

TBH bietet Absauganlagen für explosionsgeschützte Bereiche an, die der ATEX-Produktrichtlinie 2014/34/EU und der Norm DIN EN 1127-1:2007 entsprechen. Hierbei dürfen Anlagen einer Kategorie nur für bestimmte Zonen eingesetzt werden, beispielsweise sind Geräte der Kategorie 2 nur für die Zone 1 (bei Gasen und Dämpfen) bzw. für Zone 21 (Stäube) zulässig. Für die korrekte Auswahl einer Absauganlage sind folgende Faktoren zu berücksichtigen:

  • Art und Menge des abzusaugenden Materials

  • Möglichkeit die freigesetzte Menge zu reduzieren
  • Erfassungsmethode der kontaminierten Luft

  • Vorhandene ATEX-Zonen und Bestimmungen

  • Notwendigkeit einer Zündgefahrenanalyse

Aus diesen Erkenntnissen legt der Betreiber die ATEX-Zonen in seiner Produktion fest. Hierzu kann auch ein ATEX Beratungsdienstleister in Anspruch genommen werden. Dieser kann zudem ein Explosionsschutzdokument erstellen. Nach der Bewertung der Gefahr durch die freigesetzten Stoffe und Einteilung der Zonen, kann schließlich die passende Absauganlage gewählt werden. Hierzu prüfen TBH Mitarbeiter die Prozessparameter (Staub- bzw. Gasmenge, Erfassung, benötigter Luftvolumenstrom, etc.) und die Zoneneinteilung des Kunden.

Wie wird eine ATEX-Anlage kontrolliert?

Wenn eine Anlage nach ATEX 137 betrieben wird, ist sie nach der Betriebssicherheitsverordnung regelmäßig von zugelassenen Überwachungsstellen zu kontrollieren. Dazu befähigte Personen verfügen über eine Berufsausbildung, Erfahrung und haben die Tätigkeit zuletzt zeitnah ausgeführt, um über die erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen. Geräte müssen die Entzündung explosionsfähiger Atmosphäre vollständig verhindern oder die Auswirkung zumindest auf ein ausreichendes sicheres Maß vermindern. Die Prüfung erfolgt durch den TÜV Süd.

Das CE-Zeichen ist bei Produkten angegeben, für die eine Fertigungsüberwachung durch eine benannte Stelle gefordert ist. Sie gilt für Geräte oder Systeme mit einer EG-Baumusterprüfbescheinigung durch eine benannte Stelle (elektrische Betriebsmittel 0, 20, 1, 21 inkl. Verbrennungsmotoren) und mechanische Betriebsmittel für die Zonen 0, 20.

Abschließend benötigen Geräte und Schutzsysteme, die unter die Richtlinie fallen, eine CE-Kennzeichnung, eine EG-Konformitätserklärung (Bestätigung der Erfüllung grundlegender Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen) und ein Verfahren zur Konformitätsbewertung. Nur in diesem Fall dürfen Produkte entgeltlich oder unentgeltlich auf dem EU-Markt verfügbar gemacht werden.

Weiterführende Informationen


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Dann rufen Sie uns an unter +49 (0) 7082/9473-0 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@tbh.eu.

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