Was ist als Gefahrstoff eingestuft?

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Was sind Gefahrstoffe?

Bei der Bearbeitung von verschiedenen Materialien mit Lasern entstehen sehr feine Partikelemissionen mit Größenverteilungen um 0,1 µm. Diese Nanopartikel sind insbesondere wegen ihrer kleinen Partikelgröße schädlich für den Menschen, da sie tief in die Lunge und Blutbahnen vordringen können. Umso relevanter ist zu wissen, was einen Gefahrstoff ausmacht und welche Schutzmaßnahmen existieren.

Gefahrstoffe sind chemische bzw. künstlich und natürlich hergestellte Stoffe oder Gemische. Einige sind erst nach Reaktionen mit anderen Stoffen für den Menschen schädlich und wei­sen Merkmale wie toxisch, reizend oder ätzend auf. Aber auch Stäube von an sich ungefährlichen Stoffen können schädlich sein. Sie bestehen aus Kleinstpartikel, die ein­geatmet, oder über die Haut aufgenommen werden können.

Gefahrstoffe bei schweißtechnischen Arbeiten

Zum Beispiel setzen schweißtechnisches Arbeiten Gefahrstoffe frei, die partikel- oder gasförmig in Erscheinung treten. Die chemische Zu­sammensetzung und Konzentration bei Emissionen wie Schweißrauch sind unabhängig von den eingesetzten Werkstoffen und den angewandten Verfahren. Freigesetzte Partikel kön­nen A-Staub und somit alveolengängig oder die oberen Atemwege belastender E-Staub sein. Dabei liegen die Grenzwerte bei 1,25mg/m³ bei A-Staub und 10mg/m³ bei E-Staub. Bereits ab einer Staubab­lagerung von 1 mm Höhe können durch Luftverwirbelungen explosionsfähige Staub-Luft-Gemische mit einer sehr niedrigen Explosionsgrenze von 15mg/m³ entstehen.

Ausgewiesene Gefahrstoffe sind beispielsweise komplexe Mineralöl-, Kohle- und Erdgasderi­vate (EG-Richtlinie 67/548/EWG), sogenannte KMR-Stoffe nach dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) und explosive oder leicht entzündliche Stoffe. Laut GefStoffV §10 Abs. 5 darf abgesaugte Luft mit KMR-Stoffen der Kategorie 1A und 1B nicht in die Atemluft gelangen. Die IARC, eine spezielle Abteilung der WHO, stuft Stoffe im Hinblick auf das Gefährdungspotential für den Menschen ein. In der Gruppe 1 sind krebser­zeugende Stoffe wie Schweißrauch, Tabak, UV-Strahlung und Chrom-IV-Bestandteile.

KMR-Stoffe =

Kanzerogen = krebserzeugend, mutagen = erbgutverändernd, reproduktionstoxisch = fruchtbarkeitsgefährdend

Wirkung auf den Menschen

Kategorie 1A

ist nachgewiesen

Kategorie 1B

ist stark anzunehmen, da an Tieren nachgewiesen

Kategorie 2

ist zu vermuten

Sicherheit hat oberste Priorität

Der Arbeitgeber hat für die Sicherheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit zu achten und sie auf jegliches Gefährdungspotential hinzuweisen. Regelmäßiges Reinigen und Lüften ist insbesondere im Umgang mit KMR-Stoffen unerlässlich. Die meisten technischen Regeln und Normen ordnen den technischen Schutzmaßnahmen bei solchen Prozessen folgende Reihenfolge zu:

  1. Vermeiden
  2. Absaugen am Prozess
  3. Lüftungstechnische Maßnahmen
  4. persönliche Schutzausrüstung

Eine effektive Erfassung von Stäuben am Entstehungsort ist also eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen für Ihre Beschäftigten. Besonderen Schutz hat der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zu stellen, wenn diese mit explosionsfähigen Stoffen arbei­ten. Allgemein gilt: Eine Risikoanalyse des Zielprozesses gibt Aufschluss über die Anforderungen eines Absaugkonzeptes und klärt das tatsächliche Gefährdungspotential.

Geprüfte Absauganlage

Beim Abscheiden von nicht explosiven Gefahrstoffen im Rückluftbetrieb, ist der Abscheidegrad der Absauganlage bei der Inbetriebnahme durch ein behördlich geprüftes Verfahren durch den Betreiber der Anlage durchzuführen. Ist ein Abscheidegrad nicht ausreichend nachgewiesen, muss die gefilterte Luft nach außen abgeführt werden. Die Emissionsrate ist einmal im Jahr, sowie vor der Inbetriebnahme und bei großen Veränderungen der Anlage zu prüfen. Zusätzlich sind die Anlagen einmal pro Jahr nach Herstellerangaben zu warten. Alternativ zu der Abscheidegradbestimmung bei Inbetriebnahme durch den Betreiber der Anlage, kann eine baumustergeprüfte Filter- und Absauganlage mit einem bestätigtem Abscheidegrad z.B. nach DIN 60335-2-69 AA oder alternativ einem bestätigtem Abscheidegrad nach W3 eingesetzt werden.

Eine Zertifizierung der gesamten Anlage ist nicht zwingend erforderlich, sondern dient lediglich als Ergänzung der gesetzlichen Richtlinien. Auch in diesem Fall ist die Emissionsrate einmal im Jahr und bei großen Verän­derungen der Anlage zu prüfen. TBH Filter- und Absauganlagen verfügen über einen durch die IFA bestätigten Abscheidegrad nach W3 und können auch bei der Absaugung von KMR-Stoffen eingesetzt werden. Ein H13 Filter, eine Signalisierung am Display, einen Volumenstrommesser, ein Signalmodul und eine Schnittstelle mit Fehlerauswertung machen die Anlagen fit für die Automatisierungstechnik.

Im Umgang mit Gefahrstoffen sind die folgenden Punkte unbedingt zu beachten:

  • Sicherheitsvorschriften beachten (§ 7 Abs. 4 GefStoffV)
  • Nicht essen, wenn Gefahrstoffe im Raum sind
  • Hände waschen und ggfs. Kleidung nach Verlassen des Arbeitsbereichs wechseln
  • Keine Gefahrstoffe in Lebensmittelbehältnisse füllen
  • Nicht eigenständig versuchen einen Gefahrstoff zu identifizieren
  • Schulung der Mitarbeiter im Hinblick auf potentielle Risiken
  • Auf korrekte Kennzeichnung von Behältnissen mit Gefahrstoffen achten
  • Wenn möglich Substitutionen für Gefahrstoffe einsetzen
  • Arbeitsplatzgrenzwerte einhalten
  • Möglichst vollständige Erfassung von Emissionen direkt an der Entstehungsstelle mit einer geeigneten Filter- und Absaugeinrichtung
  • Ausfall der Lüftungseinrichtung muss für alle erkennbar sein (TRGS 500)
  • Einsatz emissionsfreier Verfahren bzw. Auswahl von gefahrstoffarmen Verfahren und Zusatzwerkstoffen (§ 7 Abs. 4 GefStoffV)
  • Übergangszonen und Arbeitsräume mit behördlich anerkannten Staubsaugern der Staubklasse H reinigen (DIN EN 60335-2-69 [15], TRGS 517)
  • Bleibelastete Arbeitsplätze an stationäre Absauganlagen anschließen und mobile Absauganlagen zu Verfügung zu stellen (TRGS 505)

Seit Dezember 2010 ist eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien gültig und einzuhalten.

Beispiel-Kennzeichnung von Gefahrstoffen

  1. Produktname
  2. Gefahrensymbole
  3. Bezeichnung der gefährlichen In­haltstoffe
  4. Gefahrenhinweise
  5. Sicherheitsratschläge
  6. Herstellerunternehmen mit Adresse und Telefonnummer

Haben Sie weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns an unter +49 (0) 7082/9473-0 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@tbh.eu.
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